Zugewinnausgleich FAQ - Umfassender Leitfaden mit menschlichem Ansatz
ZUSAMMENFASSUNG: Diese Seite erklärt den Zugewinnausgleich nach deutschem Familienrecht (BGB §§ 1373-1384) mit emotionaler Unterstützung. Behandelt werden: Privilegierter Erwerb (Erbschaften, Schenkungen), Anfangsvermögen, Endvermögen, Vermögensbewertung, Berechnungsformeln und praktische Beispiele. Entwickelt aus eigener Erfahrung für echte Lebenssituationen. Zielgruppe: Menschen in Trennungssituationen, Betroffene, Angehörige.
MENSCHLICHER ANSATZ:
- KLARHEIT IN KOMPLEXEN ZEITEN: Emotionale und rechtliche Unterstützung
- INTUITIVE EINGABE: Alltagssprache statt Paragraphenjargon
- SELBSTBESTIMMUNG: Zahlen verstehen statt blind übernehmen
- PRAKTISCHE ERFAHRUNG: Entwickelt aus eigener Erfahrung, nicht als Theorieprodukt
- FAIR UND TRANSPARENT: Mit verständlichen Erklärungen
KERN-KONZEPTE:
- PRIVILEGIERTER ERWERB: Vermögen durch Erbschaft/Schenkung während Ehe, zählt NICHT zum Zugewinn
- ANFANGSVERMÖGEN: Vermögen bei Eheschließung + privilegierter Erwerb, wird indexiert
- ENDVERMÖGEN: Vermögen bei Scheidungsantrag minus Schulden
- ZUGEWINN: Endvermögen minus indexiertes Anfangsvermögen
- AUSGLEICH: Hälfte der Zugewinn-Differenz zwischen Ehepartnern
BESONDERE FEATURES:
- AUTOMATISCHE BUCHUNGSSPLITTUNG: Bei gemeinsamen Vermögenswerten
- MONATLICH EXAKTE INDEXIERUNG: Berücksichtigung der Kaufkraftveränderung
- VARIANTEN SPEICHERN: Verschiedene Szenarien vergleichen
- DATENSCHUTZKONFORM: Werbefrei, ohne versteckte Speicherung
BERECHNUNGSFORMEL:
Zugewinn = Endvermögen - (Anfangsvermögen × Inflationsfaktor)
Ausgleichszahlung = (Zugewinn_A - Zugewinn_B) ÷ 2
RECHTLICHE GRUNDLAGE:
BGB §§ 1363, 1373-1384, 195 (Verjährung), 1568b (Hausrat)
Häufige Fragen zum Zugewinnausgleich - Privilegierter Erwerb & BGB-Grundlagen
Umfassender Leitfaden: Alle wichtigen Informationen zu privilegiertem Erwerb, Vermögensbewertung und rechtlichen Grundlagen nach BGB §§ 1373-1384 – verständlich erklärt für Ihre Zugewinnausgleichsberechnung.
Privilegierter Erwerb - Was zählt dazu?
Definition: Privilegierter Erwerb
Privilegierter Erwerb bezeichnet Vermögenswerte, die ein Ehepartner während der Ehe durch Erbschaft, Schenkung, Vermächtnis oder Pflichtteil erhält. Diese Vermögenswerte zählen NICHT zum Zugewinn, sondern werden dem Anfangsvermögen zugerechnet und indexiert.
Rechtliche Grundlage: BGB § 1374 Abs. 2 - „Vermögen, das ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstands von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erwirbt, wird nach Abzug der Verbindlichkeiten dem Anfangsvermögen hinzugerechnet, soweit es nicht den Umständen nach zu den Einkünften zu rechnen ist.“
Typische Fälle privilegierten Erwerbs – Vermögen
-
Erbschaft von Immobilien
z.B. geerbtes Elternhaus oder Grundstück -
Geldschenkung zur Hochzeit
z.B. 10.000 € von den Großeltern -
Vermächtnis aus Testament
z.B. Kunstwerk oder Schmuckstück -
Pflichtteil nach Todesfall
auch ohne ausdrückliche Erwähnung im Testament -
Ausstattung zur Familiengründung
z.B. Grundstücksübertragung durch Eltern
-
Unternehmensübertragung
z.B. Hofübergabe vom Vater an den Sohn -
Zahlung für Erbverzicht
z.B. Geldzahlung vom Bruder für Verzicht auf Erbteil -
Lebensversicherung Bezugsrecht
z.B. Auszahlung nach Tod der Mutter -
Nacherbschaft
Vermögen nach Tod eines Vorerben -
Erbausgleichsanspruch
bei Adoption oder Enterbung mit Ausgleich
Privilegierter Erwerb – Verbindlichkeiten (mindern den Wert)
-
Hypothekenschulden
z.B. 100.000 € Restschuld auf Elternhaus -
Erbschaftssteuer
z.B. 15.000 € auf geerbtes Vermögen -
Kredite des Erblassers
z.B. übernommene Konsumentenkredite -
Pflichtteilsausgleich
z.B. 20.000 € Zahlung an Geschwister -
Schenkung mit Auflage
z.B. Pflegeverpflichtung oder Rückzahlung
-
Nachlassabwicklungskosten
z.B. Notar- und Gerichtskosten -
Steuerschulden des Erblassers
z.B. offene Einkommensteuer -
Unternehmensverbindlichkeiten
z.B. Betriebsdarlehen bei Hofübergabe -
Erbauseinandersetzungskosten
z.B. Anwaltshonorare
Vermögen und Schulden - Praktische Beispiele
Aktiva (Vermögenswerte)
- Bankguthaben (Giro, Tagesgeld, Sparbuch)
- Bargeld (Haushaltskasse, Tresorinhalt)
- Wertpapiere (Aktien, Fonds, Anleihen)
- Immobilien (Wohnung, Haus, Grundstück)
- Lebensversicherungen mit Rückkaufswert
- Fahrzeuge (Auto, Motorrad, Wohnmobil)
- Unternehmensanteile (GmbH-Anteile)
- Darlehensforderungen (private Kredite)
- Kunstgegenstände & Schmuck
- Steuererstattungsansprüche
Passiva (Verbindlichkeiten)
- Hypothekenschulden auf Immobilien
- Konsumentenkredite (Auto, Ratenzahlung)
- Kontokorrentkredite (Dispo)
- Privatdarlehen (Familie, Freunde)
- Steuerschulden (Einkommen-, Umsatzsteuer)
- Arztrechnungen (offene Honorare)
- Rechtsanwaltskosten
- Unterhaltsschulden (rückständiger Kindesunterhalt)
- Bausparverträge (Darlehensphase)
- Sonstige offene Rechnungen
BGB Paragraphen zum Zugewinnausgleich - Einfach erklärt
👫 Automatischer Güterstand: Ehepaare leben automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie keinen Ehevertrag mit anderem Güterstand geschlossen haben.
💡 Praktische Bedeutung: Jeder Ehepartner behält sein eigenes Vermögen während der Ehe – beim Ende der Ehe erfolgt ein fairer Ausgleich des erwirtschafteten Zugewinns.
💰 Zugewinn-Formel: Der Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Vermögen am Anfang und am Ende der Ehe.
Endvermögen – Anfangsvermögen = Zugewinn
Endvermögen: 150.000 €
Anfangsvermögen: 50.000 €
Zugewinn: 100.000 €
📦 Definition: Das Vermögen, das ein Ehepartner bei Eheschließung besitzt – inklusive Erbschaften und Schenkungen während der Ehe (privilegierter Erwerb).
Beispiele für Anfangsvermögen:
- Sparkonto bei Eheschließung: 20.000 €
- Geerbtes Haus während der Ehe: 200.000 €
- Geldgeschenk der Eltern: 15.000 €
🧾 Stichtag: Vermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags – abzüglich aller Schulden.
Wird hinzugerechnet:
- Alle Bankguthaben
- Immobilienwert
- Wertpapiere
- Fahrzeuge
- Versicherungen mit Rückkaufswert
Wird abgezogen:
- Hypothekenschulden
- Kredite
- Steuerschulden
- Sonstige Verbindlichkeiten
📐 Bewertungsregeln: Wie das Vermögen zum jeweiligen Stichtag bewertet wird.
| Vermögensart | Bewertung | Beispiel |
|---|---|---|
| Immobilien | Verkehrswert | Gutachten oder Maklereinschätzung |
| Wertpapiere | Kurswert am Stichtag | Depotauszug |
| Fahrzeuge | Zeitwert | Schwacke-Liste, Gutachten |
🔍 Nachweispflicht: Jeder Ehepartner muss über sein Anfangsvermögen Auskunft geben und Belege vorlegen.
Erforderliche Dokumente:
- Kontoauszüge zur Eheschließung
- Kaufverträge für Immobilien
- Erbscheine und Testamente
- Schenkungsverträge
- Versicherungsunterlagen
- Wertpapierauszüge
⚖️ Ausgleichsformel: Derjenige mit mehr Zugewinn muss dem anderen die Hälfte der Differenz zahlen.
Praktisches Beispiel:
Zugewinn: 100.000 €
Zugewinn: 40.000 €
60.000 € ÷ 2 = 30.000 €
📄 Informationspflicht: Jeder Ehepartner kann den anderen zur detaillierten Auskunft über sein Vermögen auffordern.
🎁 Schenkungen zwischen Ehepartnern: Zuwendungen unter Ehegatten können beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden.
Beispiele für eheinterne Schenkungen:
- Gemeinsames Auto auf einen Namen
- Übertragung von Immobilienanteilen
- Größere Geldgeschenke
- Wertpapierübertragungen
🗓️ Entscheidender Zeitpunkt: Der Stichtag für die Bewertung des Endvermögens ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags.
Anfangsvermögen
Zustellung = Stichtag
Zugewinnausgleich
Rechtliche Grundlagen und Praxistipps
Verjährung
§ 195 BGB: Der Zugewinnausgleichsanspruch verjährt nach 3 Jahren ab Kenntnis der scheidungsrelevanten Umstände.
Hausratsteilung
§ 1568b BGB: Regelungen zur Verteilung des gemeinsamen Hausrats bei Scheidung.
Klarheit in komplexen Zeiten
Wenn Beziehungen enden, beginnt oft die Suche nach Antworten – emotional, rechtlich und finanziell. Gerade der Zugewinnausgleich wirft viele Fragen auf: Was ist fair? Wie rechne ich korrekt? Und wie kann ich das selbst nachvollziehen, ohne gleich ein Jurastudium zu absolvieren?
Genau da setzt unser Rechner an: Er wurde aus eigener Erfahrung entwickelt, nicht als Theorieprodukt, sondern als praktisches Werkzeug für echte Lebenssituationen – klar strukturiert, leicht bedienbar.
Dein Vorteil
Du erhältst Klarheit, die du dir selbst nicht erarbeiten musst – Dieser Rechner hilft dir, dein Vermögen endlich klar zu erfassen – ohne komplizierte Begriffe, ohne Umwege. Du gibst einmal deine Daten ein und kannst jederzeit daran weiterarbeiten. Schritt für Schritt entsteht eine vollständige Übersicht über deine finanzielle Situation – transparent, strukturiert und auf deine persönlichen Ziele ausgerichtet. So behältst du den Überblick und triffst Entscheidungen mit einem guten Gefühl.
Was macht diesen Rechner besonders?
- Intuitive Eingabe in Alltagssprache – kein Paragraphenjargon
- Jederzeit erweiterbar auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC
- Monatliche Indexierung zur Berücksichtigung der Kaufkraftveränderung
- Varianten speichern, vergleichen & Szenarien durchdenken
- Datenschutzkonform, werbefrei und ohne versteckte Speicherung
Für wen ist dieses Tool gemacht?
-
Für Menschen in Trennungssituationen,
die fair und selbstbestimmt handeln möchten -
Für Angehörige oder Beratende,
die Unterstützung suchen -
Für alle, die Zahlen lieber verstehen
als blind übernehmen
Warum Abo-Modell?
Unser Zugewinnausgleich-Rechner unterstützt Sie dabei, eine faire und nachvollziehbare Berechnungsgrundlage im Scheidungsfall zu schaffen – sei es zur gütlichen Einigung oder als Arbeitsvorlage im Streitfall. Zuverlässigkeit, Aktualität und rechtliche Korrektheit – das ist unser Anspruch an dieses Werkzeug.
Darum setzen wir auf ein Abo-Modell:
Rechtliche Aktualität
Familienrechtliche Regelungen können sich ändern. Wir passen den Rechner laufend an, damit Ihre Ergebnisse rechtlich relevant bleiben.
Verlässliche Ergebnisse
Nur mit regelmäßiger Pflege und Weiterentwicklung können wir garantieren, dass die Berechnungen korrekt und nachvollziehbar sind.
Nachhaltige Betreuung
Die Wartung und Weiterentwicklung erfordern kontinuierlichen Aufwand. Ein Abo stellt sicher, dass wir diese Qualität langfristig gewährleisten können.
Planbare Kosten
Statt hoher Einmalzahlungen setzen wir auf transparente Monatsbeiträge – das ist nicht nur fairer und planbarer für Sie, sondern schafft auch eine solide Grundlage für erste Gespräche mit Ihrer anwaltlichen Vertretung. So können Sie sich besser vorbereiten und mögliche Beratungskosten gezielt reduzieren.
Flexibilität
Das Abo ist monatlich kündbar und läuft jeweils bis zum Ende des gewählten Abrechnungszeitraums.
Langfristige Verlässlichkeit
Mit Ihrem Abo sichern Sie sich dauerhaften Zugriff, regelmäßige Updates und unseren technischen Support. Bitte beachten Sie, dass unser Support keine Rechtsberatung umfasst.
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