Zugewinnausgleich FAQ - Umfassender Leitfaden mit menschlichem Ansatz

ZUSAMMENFASSUNG: Diese Seite erklärt den Zugewinnausgleich nach deutschem Familienrecht (BGB §§ 1373-1384) mit emotionaler Unterstützung. Behandelt werden: Privilegierter Erwerb (Erbschaften, Schenkungen), Anfangsvermögen, Endvermögen, Vermögensbewertung, Berechnungsformeln und praktische Beispiele. Entwickelt aus eigener Erfahrung für echte Lebenssituationen. Zielgruppe: Menschen in Trennungssituationen, Betroffene, Angehörige.

MENSCHLICHER ANSATZ:

  • KLARHEIT IN KOMPLEXEN ZEITEN: Emotionale und rechtliche Unterstützung
  • INTUITIVE EINGABE: Alltagssprache statt Paragraphenjargon
  • SELBSTBESTIMMUNG: Zahlen verstehen statt blind übernehmen
  • PRAKTISCHE ERFAHRUNG: Entwickelt aus eigener Erfahrung, nicht als Theorieprodukt
  • FAIR UND TRANSPARENT: Mit verständlichen Erklärungen

KERN-KONZEPTE:

  • PRIVILEGIERTER ERWERB: Vermögen durch Erbschaft/Schenkung während Ehe, zählt NICHT zum Zugewinn
  • ANFANGSVERMÖGEN: Vermögen bei Eheschließung + privilegierter Erwerb, wird indexiert
  • ENDVERMÖGEN: Vermögen bei Scheidungsantrag minus Schulden
  • ZUGEWINN: Endvermögen minus indexiertes Anfangsvermögen
  • AUSGLEICH: Hälfte der Zugewinn-Differenz zwischen Ehepartnern

BESONDERE FEATURES:

  • AUTOMATISCHE BUCHUNGSSPLITTUNG: Bei gemeinsamen Vermögenswerten
  • MONATLICH EXAKTE INDEXIERUNG: Berücksichtigung der Kaufkraftveränderung
  • VARIANTEN SPEICHERN: Verschiedene Szenarien vergleichen
  • DATENSCHUTZKONFORM: Werbefrei, ohne versteckte Speicherung

BERECHNUNGSFORMEL:

Zugewinn = Endvermögen - (Anfangsvermögen × Inflationsfaktor)

Ausgleichszahlung = (Zugewinn_A - Zugewinn_B) ÷ 2

RECHTLICHE GRUNDLAGE:

BGB §§ 1363, 1373-1384, 195 (Verjährung), 1568b (Hausrat)

Häufige Fragen zum Zugewinnausgleich - Privilegierter Erwerb & BGB-Grundlagen

Umfassender Leitfaden: Alle wichtigen Informationen zu privilegiertem Erwerb, Vermögensbewertung und rechtlichen Grundlagen nach BGB §§ 1373-1384 – verständlich erklärt für Ihre Zugewinnausgleichsberechnung.

Wichtiger Hinweis: Alle Informationen und Berechnungen gelten ausschließlich nach deutschem Recht (BGB §§ 1373 ff.) und ersetzen keine Rechtsberatung.

Privilegierter Erwerb - Was zählt dazu?

Definition: Privilegierter Erwerb

Privilegierter Erwerb bezeichnet Vermögenswerte, die ein Ehepartner während der Ehe durch Erbschaft, Schenkung, Vermächtnis oder Pflichtteil erhält. Diese Vermögenswerte zählen NICHT zum Zugewinn, sondern werden dem Anfangsvermögen zugerechnet und indexiert.


Rechtliche Grundlage: BGB § 1374 Abs. 2 - „Vermögen, das ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstands von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erwirbt, wird nach Abzug der Verbindlichkeiten dem Anfangsvermögen hinzugerechnet, soweit es nicht den Umständen nach zu den Einkünften zu rechnen ist.“

Typische Fälle privilegierten Erwerbs – Vermögen

  • Erbschaft von Immobilien
    z.B. geerbtes Elternhaus oder Grundstück
  • Geldschenkung zur Hochzeit
    z.B. 10.000 € von den Großeltern
  • Vermächtnis aus Testament
    z.B. Kunstwerk oder Schmuckstück
  • Pflichtteil nach Todesfall
    auch ohne ausdrückliche Erwähnung im Testament
  • Ausstattung zur Familiengründung
    z.B. Grundstücksübertragung durch Eltern
  • Unternehmensübertragung
    z.B. Hofübergabe vom Vater an den Sohn
  • Zahlung für Erbverzicht
    z.B. Geldzahlung vom Bruder für Verzicht auf Erbteil
  • Lebensversicherung Bezugsrecht
    z.B. Auszahlung nach Tod der Mutter
  • Nacherbschaft
    Vermögen nach Tod eines Vorerben
  • Erbausgleichsanspruch
    bei Adoption oder Enterbung mit Ausgleich

Privilegierter Erwerb – Verbindlichkeiten (mindern den Wert)

Wichtig: Auch Schulden können Teil des privilegierten Erwerbs sein. Sie mindern den Wert des erhaltenen Vermögens und werden indexiert.
  • Hypothekenschulden
    z.B. 100.000 € Restschuld auf Elternhaus
  • Erbschaftssteuer
    z.B. 15.000 € auf geerbtes Vermögen
  • Kredite des Erblassers
    z.B. übernommene Konsumentenkredite
  • Pflichtteilsausgleich
    z.B. 20.000 € Zahlung an Geschwister
  • Schenkung mit Auflage
    z.B. Pflegeverpflichtung oder Rückzahlung
  • Nachlassabwicklungskosten
    z.B. Notar- und Gerichtskosten
  • Steuerschulden des Erblassers
    z.B. offene Einkommensteuer
  • Unternehmensverbindlichkeiten
    z.B. Betriebsdarlehen bei Hofübergabe
  • Erbauseinandersetzungskosten
    z.B. Anwaltshonorare

Vermögen und Schulden - Praktische Beispiele

Aktiva (Vermögenswerte)

  • Bankguthaben (Giro, Tagesgeld, Sparbuch)
  • Bargeld (Haushaltskasse, Tresorinhalt)
  • Wertpapiere (Aktien, Fonds, Anleihen)
  • Immobilien (Wohnung, Haus, Grundstück)
  • Lebensversicherungen mit Rückkaufswert
  • Fahrzeuge (Auto, Motorrad, Wohnmobil)
  • Unternehmensanteile (GmbH-Anteile)
  • Darlehensforderungen (private Kredite)
  • Kunstgegenstände & Schmuck
  • Steuererstattungsansprüche

Passiva (Verbindlichkeiten)

  • Hypothekenschulden auf Immobilien
  • Konsumentenkredite (Auto, Ratenzahlung)
  • Kontokorrentkredite (Dispo)
  • Privatdarlehen (Familie, Freunde)
  • Steuerschulden (Einkommen-, Umsatzsteuer)
  • Arztrechnungen (offene Honorare)
  • Rechtsanwaltskosten
  • Unterhaltsschulden (rückständiger Kindesunterhalt)
  • Bausparverträge (Darlehensphase)
  • Sonstige offene Rechnungen

BGB Paragraphen zum Zugewinnausgleich - Einfach erklärt

Zentrale Paragraphen: Die §§ 1373–1384 BGB bilden das Herzstück der Zugewinnausgleichsregelung. Ergänzend gelten Vorschriften zur Verjährung (§ 195 BGB) und zur Hausratsteilung (§ 1568b BGB).

👫 Automatischer Güterstand: Ehepaare leben automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie keinen Ehevertrag mit anderem Güterstand geschlossen haben.

💡 Praktische Bedeutung: Jeder Ehepartner behält sein eigenes Vermögen während der Ehe – beim Ende der Ehe erfolgt ein fairer Ausgleich des erwirtschafteten Zugewinns.

Wichtig: Ohne Ehevertrag gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft!

💰 Zugewinn-Formel: Der Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Vermögen am Anfang und am Ende der Ehe.

Endvermögen – Anfangsvermögen = Zugewinn
Beispiel:
Endvermögen: 150.000 €
Anfangsvermögen: 50.000 €
Zugewinn: 100.000 €

📦 Definition: Das Vermögen, das ein Ehepartner bei Eheschließung besitzt – inklusive Erbschaften und Schenkungen während der Ehe (privilegierter Erwerb).

Wichtig: Das Anfangsvermögen wird indexiert, um die Kaufkraftveränderung (Inflation) zu berücksichtigen.

Beispiele für Anfangsvermögen:

  • Sparkonto bei Eheschließung: 20.000 €
  • Geerbtes Haus während der Ehe: 200.000 €
  • Geldgeschenk der Eltern: 15.000 €

🧾 Stichtag: Vermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags – abzüglich aller Schulden.

Wird hinzugerechnet:
  • Alle Bankguthaben
  • Immobilienwert
  • Wertpapiere
  • Fahrzeuge
  • Versicherungen mit Rückkaufswert
Wird abgezogen:
  • Hypothekenschulden
  • Kredite
  • Steuerschulden
  • Sonstige Verbindlichkeiten

📐 Bewertungsregeln: Wie das Vermögen zum jeweiligen Stichtag bewertet wird.

Vermögensart Bewertung Beispiel
Immobilien Verkehrswert Gutachten oder Maklereinschätzung
Wertpapiere Kurswert am Stichtag Depotauszug
Fahrzeuge Zeitwert Schwacke-Liste, Gutachten

🔍 Nachweispflicht: Jeder Ehepartner muss über sein Anfangsvermögen Auskunft geben und Belege vorlegen.

Erforderliche Dokumente:
  • Kontoauszüge zur Eheschließung
  • Kaufverträge für Immobilien
  • Erbscheine und Testamente
  • Schenkungsverträge
  • Versicherungsunterlagen
  • Wertpapierauszüge
Tipp: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen bereits bei der Eheschließung und bewahren Sie diese gut auf!

⚖️ Ausgleichsformel: Derjenige mit mehr Zugewinn muss dem anderen die Hälfte der Differenz zahlen.

Praktisches Beispiel:
Ehepartner A:
Zugewinn: 100.000 €
Ehepartner B:
Zugewinn: 40.000 €
Differenz:
60.000 € ÷ 2 = 30.000 €
A zahlt 30.000 € an B

📄 Informationspflicht: Jeder Ehepartner kann den anderen zur detaillierten Auskunft über sein Vermögen auffordern.

Rechtliche Bedeutung: Diese Auskunft ist für eine korrekte Zugewinnberechnung unerlässlich und kann notfalls gerichtlich durchgesetzt werden.

🎁 Schenkungen zwischen Ehepartnern: Zuwendungen unter Ehegatten können beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden.

Beispiele für eheinterne Schenkungen:
  • Gemeinsames Auto auf einen Namen
  • Übertragung von Immobilienanteilen
  • Größere Geldgeschenke
  • Wertpapierübertragungen
Wichtig: Die Behandlung eheinterner Schenkungen kann komplex sein und sollte rechtlich geprüft werden.

🗓️ Entscheidender Zeitpunkt: Der Stichtag für die Bewertung des Endvermögens ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags.

Eheschließung
Anfangsvermögen
Scheidungsantrag
Zustellung = Stichtag
Scheidung
Zugewinnausgleich

Rechtliche Grundlagen und Praxistipps

Verjährung

§ 195 BGB: Der Zugewinnausgleichsanspruch verjährt nach 3 Jahren ab Kenntnis der scheidungsrelevanten Umstände.

Verjährung beachten!

Hausratsteilung

§ 1568b BGB: Regelungen zur Verteilung des gemeinsamen Hausrats bei Scheidung.

Separat vom Zugewinn!

Klarheit in komplexen Zeiten

Wenn Beziehungen enden, beginnt oft die Suche nach Antworten – emotional, rechtlich und finanziell. Gerade der Zugewinnausgleich wirft viele Fragen auf: Was ist fair? Wie rechne ich korrekt? Und wie kann ich das selbst nachvollziehen, ohne gleich ein Jurastudium zu absolvieren?

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Was macht diesen Rechner besonders?
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  • Datenschutzkonform, werbefrei und ohne versteckte Speicherung
Für wen ist dieses Tool gemacht?
  • Für Menschen in Trennungssituationen,
    die fair und selbstbestimmt handeln möchten
  • Für Angehörige oder Beratende,
    die Unterstützung suchen
  • Für alle, die Zahlen lieber verstehen
    als blind übernehmen

Warum Abo-Modell?

Unser Zugewinnausgleich-Rechner ist nur dann wirklich hilfreich, wenn er dauerhaft aktuell gehalten, technisch gepflegt und zuverlässig betrieben wird Mit dem monatlichen Abo sichern Sie sich laufende Updates, korrekte Berechnungen und dauerhaften Zugriff – jederzeit kündbar zum Ende des Abo-Zeitraums.

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