Zugewinnausgleich Rechner

im Scheidungsfall

Beim Zugewinnausgleich werden die Zugewinne beider Ehegatten verglichen. Zugewinnausgleich.online ist ein Online-Werkzeug zur strukturierten Erfassung von Anfangs- und Endvermögen und zur Berechnung des daraus resultierenden Zugewinns. Das Tool unterstützt Varianten und Szenarien und stellt die Ergebnisse übersichtlich dar.
Orientierung anhand der dargestellten gesetzlichen Grundlagen – keine individuelle Rechtsberatung

Demo kostenfrei starten Keine Registrierung erforderlich - Demo sofort verfügbar - Dieser Rechner ersetzt keine rechtliche Beratung -

Zugewinnausgleichsrechner

Klarheit in komplexen Zeiten

Emotionale Klarheit

Wenn Beziehungen enden, beginnt die Suche nach Antworten – emotional, rechtlich und finanziell.

Intuitiver Rechner

Klar strukturiert und für eine nachvollziehbare Vermögensübersicht entwickelt.

Dein Vorteil

Du erhältst Klarheit, die du dir nicht selbst erarbeiten musst – Dieser Rechner hilft dir, dein Vermögen endlich klar zu erfassen – ohne komplizierte Begriffe, ohne Umwege. Du gibst einmal deine Daten ein und kannst jederzeit daran weiterarbeiten. Schritt für Schritt entsteht eine vollständige Übersicht über deine finanzielle Situation – transparent, strukturiert und auf deine persönlichen Ziele ausgerichtet. So behältst du den Überblick und triffst Entscheidungen mit einem guten Gefühl.

Schnellstart zur Berechnung

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Zugewinnausgleich bei Scheidung verständlich berechnen

Der Zugewinnausgleich nach §§ 1373 ff. BGB regelt den Ausgleich während der Ehe erzielter Vermögenszuwächse. Unser Rechner erstellt eine überschlägige technische Vermögensübersicht; er ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.

Gesetzliche Grundlagen (§§ 1373–1384 BGB)

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen der Ehegatten grundsätzlich getrennt. Für den Zugewinn werden Anfangs- und Endvermögen nach den gesetzlichen Regeln verglichen. Vereinfacht erhält der Ehegatte mit dem geringeren Zugewinn die Hälfte der Differenz; gesetzliche Begrenzungen und Sonderfälle sind zusätzlich zu prüfen.

Die VPI-Indexierung (Inflationsausgleich)

Der Rechner passt das Anfangsvermögen technisch anhand des Verbraucherpreisindexes (VPI) an, um die Kaufkraftveränderung abzubilden. Ob diese Methode und die verwendeten Werte im konkreten Fall passen, muss anhand der Umstände geprüft werden.

Wie berechnet sich der Zugewinn?

Berechnungsschritt Ehegatte A
Anfangsvermögen 20.000 €
Indexiertes Anfangsvermögen 25.000 € (angenommener Faktor 1,25)
Endvermögen 100.000 €
Erzielter Zugewinn 75.000 €

Zugewinn = Endvermögen − indexiertes Anfangsvermögen
100.000 € − 25.000 € = 75.000 €

Der Faktor 1,25 ist eine Rechenannahme, kein tatsächlicher VPI-Wert. Das Beispiel lässt weitere Positionen, Korrekturen und gesetzliche Besonderheiten außer Betracht.

Häufig gestellte Fragen zum Zugewinn (FAQ)

Zum Anfangsvermögen gehört das Nettovermögen beim Eintritt in den Güterstand. Bei einer Scheidung bestimmt § 1384 BGB den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags für die Berechnung des Zugewinns und die Höhe der Ausgleichsforderung; diese tritt grundsätzlich mit Zustellung ein.

Bestimmte Erbschaften und Schenkungen können nach § 1374 Abs. 2 BGB unter den gesetzlichen Voraussetzungen dem Anfangsvermögen hinzugerechnet werden. Eine spätere Wertentwicklung kann beim Zugewinn relevant sein; die Rechner-Methode berücksichtigt privilegierte Erwerbe ab dem Erwerbsmonat bei der Indexierung. Mehr zur Erbschaft und Berechnungsmethodik.

Nein. Das Tool erstellt eine überschlägige Vermögensübersicht anhand Ihrer Angaben. Es bewertet keine streitigen Sachverhalte und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen kann eine anwaltliche Beratung sinnvoll sein.