Beispiel: zwei positive Zugewinne

Ein vereinfachter Rechenfall ohne Anfangsvermögen, Schulden oder privilegierte Erwerbe zeigt die Grundidee der Ausgleichsrechnung.

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Ausgangsdaten

Ehepartner A hat am maßgeblichen Stichtag 100.000 Euro Endvermögen und Ehepartner B 40.000 Euro. Beide hatten zu Beginn kein Vermögen; weitere Positionen und gesetzliche Begrenzungen werden in diesem Rechenbeispiel nicht angenommen.

Rechenweg

Zugewinn A: 100.000 Euro. Zugewinn B: 40.000 Euro. Die Differenz beträgt 60.000 Euro; die Hälfte davon sind 30.000 Euro. In diesem vereinfachten Beispiel ergibt sich damit ein rechnerischer Ausgleich von A an B in Höhe von 30.000 Euro.

Die Hälfte der Differenz ist nicht automatisch der endgültig geschuldete Betrag: § 1378 Absatz 2 BGB enthält eine Begrenzung, außerdem können weitere gesetzliche Regelungen und Tatsachen relevant sein.

Was im echten Fall zusätzlich zu prüfen ist

Zu prüfen sind insbesondere Anfangsvermögen, indexiertes Anfangsvermögen, privilegierte Erwerbe, Verbindlichkeiten, Bewertungsstichtag und mögliche Hinzurechnungen. Nutzen Sie dieses Beispiel daher nur als Rechenillustration.

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