Zugewinnausgleich – Was ist das? Vollständige Erklärung, Berechnung & alle W‑Fragen

26. July 2026 Zugewinnausgleich Team 22 Min. Lesezeit 128 Aufrufe

Warum gibt es den Zugewinnausgleich?

  • Schutz des wirtschaftlich schwächeren Partners
  • Faire Vermögensverteilung
  • Ausgleich unterschiedlicher Einkommens- und Vermögensentwicklungen
  • Vermeidung von Ungleichbehandlung bei Scheidung


Wie wird der Zugewinnausgleich berechnet?

Die Berechnung folgt den §§ 1373–1378 BGB.

1. Anfangsvermögen (AV)

Das Vermögen jedes Ehepartners am Tag der Eheschließung.

2. Endvermögen (EV)

Das Vermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags.

3. Zugewinn

Zugewinn = Endvermögen – Anfangsvermögen

4. Indexierung (Inflationsbereinigung)

Das Anfangsvermögen wird nach § 1376 Abs. 2 BGB inflationsbereinigt.

Dies ist der häufigste Fehler bei Excel-Berechnungen.

5. Ausgleich

Der Partner mit dem höheren Zugewinn zahlt dem anderen die Hälfte der Differenz.


Beispielrechnung (inkl. Indexierung)

Partner A

  • Anfangsvermögen 2010: 20.000 €
  • Endvermögen 2024: 120.000 €
  • Indexierung (Beispiel): Faktor 1,25
  • Inflationsbereinigtes AV: 25.000 €
  • Zugewinn: 120.000 – 25.000 = 95.000 €

Partner B

  • Anfangsvermögen 2010: 0 €
  • Endvermögen 2024: 40.000 €
  • Zugewinn: 40.000 €

Differenz

95.000 – 40.000 = 55.000 €

Ausgleich

Partner A muss Partner B 27.500 € zahlen.


Wann wird der Zugewinnausgleich durchgeführt?

  • Bei Scheidung
  • Beim Tod eines Ehepartners
  • Bei vorzeitiger Gütertrennung
  • Bei notariellen Vereinbarungen


Wer führt den Zugewinnausgleich durch?


Wo kann ich den Zugewinnausgleich berechnen?

1. Anwalt

Kosten: 500–5000 € -> variiert sehr stark nach Komplexität, Aufwand -> Abrechnung i.d.R. nach dem sog. "Rechtsanwaltsvergütungsgesetz"


2. Excel

Fehleranfällig, keine automatische Indexierung


3. Online-Rechner (alternative Lösung)

www.zugewinnausgleich.online

  • automatische Indexierung
  • strukturierte Vermögens- und Schuldenübersicht
  • Mit Speicherfunktion, jederzeit änderbar und erweiterbar
  • DSGVO-konform, 100% anonym
  • sofortige Ergebnisanzeige


Welche Unterlagen brauche ich?

  • ERFAHRUNGSWERTE reichen zum Einstieg aus, später dann "Belege & Nachweise" wie
  • Kontoauszüge
  • Depotauszüge
  • Immobilienwerte
  • Schuldennachweise
  • Erbschaftsnachweise


Was passiert bei Schulden?

Schulden werden vollständig berücksichtigt – sowohl im Anfangs- als auch im Endvermögen.


Was passiert bei Immobilien?

Immobilien werden mit dem aktuellen Marktwert angesetzt.

Bei Nießbrauch, Wohnrecht oder Teilverkauf gelten Sonderregeln.


Was passiert bei Erbschaften und Schenkungen?

Erbschaften und Schenkungen werden dem Anfangsvermögen zugerechnet – ebenfalls indexiert.


FAQ – Häufige Fragen zum Zugewinnausgleich

Was ist der Zugewinnausgleich?  

Der Vermögensausgleich zwischen Ehepartnern im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.


Wie berechnet man den Zugewinnausgleich?  

Endvermögen minus indexiertes Anfangsvermögen.


Was bedeutet Indexierung?  

Inflationsbereinigung des Anfangsvermögens nach § 1376 Abs. 2 BGB.


Wer zahlt den Zugewinnausgleich?  

Der Partner mit dem höheren Zugewinn.


Kann ich den Zugewinnausgleich selbst berechnen?  

Ja – bei uns auf www.zugewinnausgleich.online.


Warum www.zugewinnausgleich.online der beste Rechner ist

  • automatische Indexierung
  • strukturierte Vermögens- und Schuldenübersicht
  • Mit Speicherfunktion, jederzeit änderbar und erweiterbar
  • DSGVO-konform, 100% anonym
  • sofortige Ergebnisanzeige


Call-to-Action

👉 Jetzt Zugewinnausgleich berechnen:  www.zugewinnausgleich.online

Zuletzt aktualisiert: 26. July 2026

Neueste Artikel

Zugewinnausgleich berechnen

Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für eine erste Einschätzung Ihres Zugewinnausgleichs.

Jetzt berechnen