Warum gibt es den Zugewinnausgleich?
- Schutz des wirtschaftlich schwächeren Partners
- Faire Vermögensverteilung
- Ausgleich unterschiedlicher Einkommens- und Vermögensentwicklungen
- Vermeidung von Ungleichbehandlung bei Scheidung
Wie wird der Zugewinnausgleich berechnet?
Die Berechnung folgt den §§ 1373–1378 BGB.
1. Anfangsvermögen (AV)
Das Vermögen jedes Ehepartners am Tag der Eheschließung.
2. Endvermögen (EV)
Das Vermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags.
3. Zugewinn
Zugewinn = Endvermögen – Anfangsvermögen
4. Indexierung (Inflationsbereinigung)
Das Anfangsvermögen wird nach § 1376 Abs. 2 BGB inflationsbereinigt.
Dies ist der häufigste Fehler bei Excel-Berechnungen.
5. Ausgleich
Der Partner mit dem höheren Zugewinn zahlt dem anderen die Hälfte der Differenz.
Beispielrechnung (inkl. Indexierung)
Partner A
- Anfangsvermögen 2010: 20.000 €
- Endvermögen 2024: 120.000 €
- Indexierung (Beispiel): Faktor 1,25
- Inflationsbereinigtes AV: 25.000 €
- Zugewinn: 120.000 – 25.000 = 95.000 €
Partner B
- Anfangsvermögen 2010: 0 €
- Endvermögen 2024: 40.000 €
- Zugewinn: 40.000 €
Differenz
95.000 – 40.000 = 55.000 €
Ausgleich
Partner A muss Partner B 27.500 € zahlen.
Wann wird der Zugewinnausgleich durchgeführt?
- Bei Scheidung
- Beim Tod eines Ehepartners
- Bei vorzeitiger Gütertrennung
- Bei notariellen Vereinbarungen
Wer führt den Zugewinnausgleich durch?
- Familiengerichte
- Anwälte
- Notare
- Oder: du selbst – kostenlos und rechtssicher mit dem Online-Rechner auf
- www.zugewinnausgleich.online
Wo kann ich den Zugewinnausgleich berechnen?
1. Anwalt
Kosten: 500–5000 € -> variiert sehr stark nach Komplexität, Aufwand -> Abrechnung i.d.R. nach dem sog. "Rechtsanwaltsvergütungsgesetz"
2. Excel
Fehleranfällig, keine automatische Indexierung
3. Online-Rechner (alternative Lösung)
- automatische Indexierung
- strukturierte Vermögens- und Schuldenübersicht
- Mit Speicherfunktion, jederzeit änderbar und erweiterbar
- DSGVO-konform, 100% anonym
- sofortige Ergebnisanzeige
Welche Unterlagen brauche ich?
- ERFAHRUNGSWERTE reichen zum Einstieg aus, später dann "Belege & Nachweise" wie
- Kontoauszüge
- Depotauszüge
- Immobilienwerte
- Schuldennachweise
- Erbschaftsnachweise
Was passiert bei Schulden?
Schulden werden vollständig berücksichtigt – sowohl im Anfangs- als auch im Endvermögen.
Was passiert bei Immobilien?
Immobilien werden mit dem aktuellen Marktwert angesetzt.
Bei Nießbrauch, Wohnrecht oder Teilverkauf gelten Sonderregeln.
Was passiert bei Erbschaften und Schenkungen?
Erbschaften und Schenkungen werden dem Anfangsvermögen zugerechnet – ebenfalls indexiert.
FAQ – Häufige Fragen zum Zugewinnausgleich
Was ist der Zugewinnausgleich?
Der Vermögensausgleich zwischen Ehepartnern im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Wie berechnet man den Zugewinnausgleich?
Endvermögen minus indexiertes Anfangsvermögen.
Was bedeutet Indexierung?
Inflationsbereinigung des Anfangsvermögens nach § 1376 Abs. 2 BGB.
Wer zahlt den Zugewinnausgleich?
Der Partner mit dem höheren Zugewinn.
Kann ich den Zugewinnausgleich selbst berechnen?
Ja – bei uns auf www.zugewinnausgleich.online.
Warum www.zugewinnausgleich.online der beste Rechner ist
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