Indexierung des Anfangsvermögens

Eine Indexierung soll Werte verschiedener Zeitpunkte vergleichbar machen. Die gesetzlichen Vorschriften zur Bewertung stehen in § 1376 BGB; sie nennen nicht selbst einen pauschalen Inflationsfaktor für alle Fälle.

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So wird die Indexierung berechnet

Der Rechner multipliziert das Anfangsvermögen mit dem Verhältnis des VPI im eingegebenen Stichtagsmonat zum VPI im Monat der Eheschließung. Privilegierte Erwerbe werden ab dem jeweiligen Erwerbsmonat bis zum selben Zielmonat angepasst.

Rechenbeispiel

Bei einem Anfangsvermögen von 20.000 Euro und einem nur beispielhaft angenommenen Indexierungsfaktor von 1,25 ergibt die Verhältnisrechnung 20.000 × 1,25 = 25.000 Euro indexiertes Anfangsvermögen. Der Faktor 1,25 ist eine Rechenannahme und kein tatsächlicher oder pauschal gesetzlich vorgegebener VPI-Wert.

Daten und Grenzen

Der Rechner verwendet monatliche VPI-Werte und interpoliert fehlende Zwischenmonate. Für Monate außerhalb des verfügbaren Datenbestands werden Werte anhand benachbarter Monate geschätzt. Prüfen Sie die verwendeten Daten und lassen Sie die rechtliche Anwendbarkeit im Einzelfall beurteilen.

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