Schenkung beim Zugewinnausgleich

Eine Schenkung während der Ehe ist nicht stets gleich zu behandeln. § 1374 Absatz 2 BGB betrifft bestimmte Schenkungen an einen Ehegatten; § 1380 BGB behandelt bestimmte Zuwendungen zwischen Ehegatten.

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Schenkung von einer dritten Person

Eine Schenkung an einen Ehegatten kann unter den Voraussetzungen des § 1374 Absatz 2 BGB dem Anfangsvermögen hinzugerechnet werden. Verbindlichkeiten sind abzuziehen; die gesetzliche Ausnahme für Erwerbe, die den Umständen nach zu den Einkünften zählen, bleibt zu beachten.

Zuwendung zwischen Ehegatten

§ 1380 BGB betrifft Zuwendungen eines Ehegatten an den anderen mit der Bestimmung, sie auf die Ausgleichsforderung anzurechnen. Das Gesetz enthält eine Zweifelsregel für Zuwendungen, die über übliche Gelegenheitsgeschenke hinausgehen. Nicht jede Übertragung oder gemeinsame Anschaffung ist deshalb automatisch eine anrechenbare Schenkung.

Dokumentation

Halten Sie Schenkungsvertrag, Zahlungsfluss, Zweck und zeitlichen Zusammenhang fest. Bei Immobilienübertragungen, gemeinschaftlichen Anschaffungen und größeren Zuwendungen sollte die Einordnung rechtlich geprüft werden.

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Quellen und weiterführende Informationen