Beispiel: Erbschaft während der Ehe
Eine Erbschaft kann nach § 1374 Absatz 2 BGB dem Anfangsvermögen hinzugerechnet werden. Ob die gesetzliche Ausnahme für Erwerbe gilt, die den Umständen nach zu den Einkünften zählen, ist im Einzelfall zu prüfen.
Rechner öffnen Testversion ansehenVereinfachte Ausgangslage
Eine Person erhält während der Ehe eine Geld-Erbschaft. Für die Orientierung werden der erhaltene Betrag und das Erwerbsdatum getrennt dokumentiert. Der Betrag wird im Rechner als privilegierte Position erfasst; für den VPI-Rechenweg wird das Erwerbsdatum benötigt.
Rechenschritte
1. Prüfen, welcher Betrag nach Abzug damit verbundener Verbindlichkeiten tatsächlich erworben wurde. 2. Erwerbsdatum und Belege dokumentieren. 3. Die spätere Vermögenslage am Endstichtag erfassen. 4. Eine etwaige Indexierung und Wertentwicklung getrennt betrachten.
Die Erbschaft selbst und eine spätere Wertveränderung sind nicht einfach gleichzusetzen. Verwendung, Umschichtung, Erträge und die konkrete rechtliche Einordnung können die Berechnung beeinflussen.