Beispiel: Immobilie und Darlehen

Eine Immobilie wird nicht allein nach dem Kaufpreis betrachtet. Für eine überschlägige Vermögensbilanz sind unter anderem Wert am maßgeblichen Stichtag, Belastungen und Eigentumsanteile zu unterscheiden.

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Vereinfachte Ausgangslage

Eine Person ist alleinige Eigentümerin eines Hauses. Der angenommene Wert am Stichtag beträgt 600.000 Euro; das zugehörige Darlehen beträgt 300.000 Euro. Vereinfacht ergibt sich ein rechnerischer Nettovermögenswert von 300.000 Euro.

Diese Differenz ist noch kein Zugewinnausgleichsanspruch. Für die Zugewinnberechnung muss sie dem richtigen Vermögen und Stichtag zugeordnet und mit Anfangsvermögen sowie sonstigen Positionen verrechnet werden.

Eigentum, Darlehen und Bewertung

Bei Miteigentum ist der Anteil jeder Person zu berücksichtigen. Wer Darlehensschuldner ist und welche Verbindlichkeit intern zuzuordnen ist, kann von der Eigentumsquote abweichen. Ein Marktwert kann eine sachverständige Bewertung erfordern.

Der Rechner ersetzt keine Immobilienbewertung und bestimmt Eigentums- oder Haftungsquoten nicht automatisch. Tragen Sie nur den Betrag ein, der nach Prüfung der konkreten Verhältnisse der jeweiligen Person zugeordnet werden kann.

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