Schulden beim Zugewinnausgleich
Verbindlichkeiten sind bei der Ermittlung von Anfangs- und Endvermögen zu berücksichtigen. Nach § 1374 Absatz 3 und § 1375 Absatz 1 BGB können sie auch über die Höhe positiver Vermögenswerte hinaus abgezogen werden.
Rechner öffnen Testversion ansehenSchulden zum jeweiligen Stichtag
Erfassen Sie Bestand, Höhe, Schuldner und zeitliche Zuordnung jeder Verbindlichkeit. Für Kredite, Steuerschulden und gemeinsam eingegangene Verbindlichkeiten können Nachweise und die interne Zuordnung entscheidend sein.
Negatives Vermögen
Übersteigen Verbindlichkeiten die positiven Vermögenswerte, kann ein negatives Anfangs- oder Endvermögen entstehen. Eine rechnerische Eingabe allein entscheidet nicht, ob eine konkrete Schuld rechtlich zu berücksichtigen ist.
Darlehen bei Immobilien
Bei einer Immobilie sind Wert und Restdarlehen getrennt zu erfassen. Die Differenz ist eine vereinfachte Netto-Betrachtung und ersetzt keine Prüfung der Eigentums- und Haftungsverhältnisse.
Vereinfachtes Zahlenbeispiel
Eine Person hat am Stichtag Konten und andere Vermögenswerte von 10.000 Euro sowie ein Fahrzeug im Wert von 15.000 Euro. Abzuziehende Verbindlichkeiten betragen 20.000 Euro. Vereinfacht ergibt sich ein Netto-Endvermögen von 5.000 Euro (10.000 + 15.000 − 20.000 Euro). Ob und in welcher Höhe jede Position anzusetzen ist, hängt vom Einzelfall ab.