Immobilie beim Zugewinnausgleich

Eine Immobilie wird in der Vermögensbilanz mit ihrem relevanten Wert und den zuzuordnenden Verbindlichkeiten betrachtet. Kaufpreis, Grundbuchanteil und Restschuld beantworten unterschiedliche Fragen.

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Wert und Bewertungszeitpunkt

Der maßgebliche Bewertungszeitpunkt richtet sich nach den gesetzlichen Regeln. § 1376 BGB unterscheidet unter anderem die Bewertung des Anfangsvermögens und Endvermögens. Bei einer Scheidung regelt § 1384 BGB den Zeitpunkt für die Berechnung des Zugewinns und die Höhe der Ausgleichsforderung.

Eigentumsanteile und Darlehen

Erfassen Sie, wem die Immobilie gehört, welche Quoten im Grundbuch stehen und wer welche Darlehenspflicht trägt. Ein gemeinsames Darlehen bedeutet nicht zwingend, dass die interne Vermögenszuordnung identisch mit der Eigentumsquote ist.

Vereinfachtes Zahlenbeispiel

Beträgt der angenommene Immobilienwert am Stichtag 600.000 Euro und das zugehörige Darlehen 300.000 Euro, ergibt sich vor weiterer Zuordnung ein rechnerischer Nettovermögenswert von 300.000 Euro. Bei einem hälftigen Eigentumsanteil entspräche das rechnerisch 150.000 Euro je Anteil, sofern die Schulden im selben Verhältnis zugeordnet werden können. Das ist keine Bewertung oder rechtliche Feststellung der Haftung.

Bewertung und Rechner

Der Rechner kann eingegebene Werte verrechnen, aber keine Verkehrswerte bestimmen, Belastungen prüfen oder Eigentumsquoten ableiten. Nutzen Sie belastbare Bewertungsunterlagen und lassen Sie strittige Werte fachlich beurteilen.

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Quellen und weiterführende Informationen